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Links: RA Papenhausen. Rechts: Frau Dipl.-Jur. Schmitz & Herr RA Moenikes.
Kanzlei für IT- und Internetrecht - Markenrecht - Urheberrecht - Wettbewerbsrecht - Arbeitsrecht
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Das Team der Kanzlei

Das Kanzleiteam besteht aus den freundlichen Mitarbeiterinnen des Sekretariats, die Ihre Anfragen gerne entgegennehmen und umgehend zur Bearbeitung weiterleiten.

Für die Anwaltskanzlei Papenhausen sind ferner Frau Diplom-Juristin Katharina Schmitz sowie Herr Rechtsanwalt Maximilian Moenikes (als Vertretung der Kanzlei) tätig.

Zudem absolviert Frau Rechtsreferendarin Helena Luzenke derzeit ihre Anwaltsstation in der Kanzlei.

Letztlich steht Ihnen der Inhaber der Kanzlei, Rechtsanwalt und Fachanwalt für IT-Recht sowie für Urheberrecht und Medienrecht Jochen Papenhausen, beratend und prozessführend zur Seite.

Besonderen Dank gebührt Frau Diplom-Juristin und Ass. jur. Claudia Fehlberg, die von 2005 bis 2009 die Anwaltskanzlei Papenhausen hervorragend unterstützt hat.


Rechtsanwalt Maximilian Moenikes

Herr Rechtsanwalt Maximilian Moenikes unterstützt die Kanzlei als bestellter Kanzleivertreter (§ 53 II BRAO). Mit ihm steht Ihnen ein weiterer kompetenter Ansprechpartner mit Rat und Tat zur Seite.


Rechtsanwalt und Fachanwalt für IT-, Urheber- und Medienrecht

Jochen Papenhausen

Rechtsanwalt Jochen Papenhausen (Jahrgang 1971) studierte Rechtswissenschaften in Osnabrück und Sevilla/Spanien und absolvierte das nachfolgende Referendariat am Oberlandesgericht Düsseldorf.

Nach seiner juristischen Ausbildung war er drei Jahre bei der internationalen Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Deloitte & Touche GmbH, Düsseldorf, in den Bereichen Wirtschaftsprüfung und Wirtschaftsberatung bei Kreditinstituten, Finanzdienstleistern sowie bei sonstigen Dienstleistungs- und Industrieunternehmen tätig (u. a. Gutachtenerstellung, Due Diligence, Squeeze-Out, Prüfungen nach HGB, KWG, IAS/IFRS, US-GAAP).

Rechtsanwalt Papenhausen wurde 2001 in Düsseldorf zur Rechtsanwaltschaft zugelassen und ist als Rechtsanwalt beratend und prozessführend vorwiegend in den Bereichen IT- und Internetrecht, Marken-, Urheber- und Wettbewerbsrecht sowie Vertragsrecht tätig.

Seit März 2008 ist Rechtsanwalt Papenhausen zudem Fachanwalt für Informationstechnologie-Recht (Fachanwalt für IT-Recht).

Ferner wurde er im Mai 2008 in den Prüfungsausschuss für die Zulassung zur Fachanwaltschaft IT-Recht berufen, der mit den Rechtsanwaltskammern Braunschweig, Bremen, Celle, Oldenburg und Schleswig-Holstein gebildet wurde.

Seit 2011 ist Herr Papenhausen zudem als Fachanwalt für Urheberrecht und Medienrecht zugelassen.

Zu Veröffentlichungen und Referententätigkeiten können Sie Näheres unter den Links Publikationen bzw. Vorträge/Seminare erfahren.

Als Fremdsprachen spricht Rechtsanwalt Jochen Papenhausen fließend Englisch und Spanisch.

Er ist in der Bundesrepublik Deutschland (wie in der Regel jeder zugelassene Rechtsanwalt) vertretungsberechtigt u. a. für sämtliche Land- und Oberlandesgerichte. Er ist Mitglied

  • der Arbeitsgemeinschaft IT-Recht beim DAV e. V., Berlin
  • des Anwalts- und Notarvereins e. V., Osnabrück
  • der Rechtsanwaltskammer (RAK) Oldenburg
  • des Fachprüfungsausschusses IT-Recht der RAK Nds., SW und Bremen

Herr Papenhausen berät und vertritt Verbraucher und Unternehmen bundesweit. Besprechungstermine können daher gerne auch bei Mandanten vor Ort vereinbart werden. Sprechen Sie uns ggf. gerne an.

Die Fortbildungsbescheinigungen des DAV e. V., Berlin, können ab 2009 elektronisch unter der nachfolgenden Jahreszahl eingesehen werden: 2009, 2010, 2011, 2012.

Gerne übernehmen wir als Terminsvertreter für Kollegen Terminsvertretungen insbesondere für die Landgerichte: LG Osnabrück, LG Münster, LG Bielefeld, LG Hannover, LG Bremen, LG Verden, LG Paderborn, LG Detmold.


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© 2001 - 2013 Rechtsanwalt Jochen Papenhausen, Ritterstr. 2, D - 49074 Osnabrück, Tel. 0541 - 99 899 - 788, Fax - 789, post@kanzlei-papenhausen.de